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   OLG Köln, 22.03.1991 - Ss 372/90   

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https://dejure.org/1991,10578
OLG Köln, 22.03.1991 - Ss 372/90 (https://dejure.org/1991,10578)
OLG Köln, Entscheidung vom 22.03.1991 - Ss 372/90 (https://dejure.org/1991,10578)
OLG Köln, Entscheidung vom 22. März 1991 - Ss 372/90 (https://dejure.org/1991,10578)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1991, 426
 
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Wird zitiert von ... (10)

  • OLG Köln, 07.05.1999 - Ss 177/99

    Jugendliche: Erziehungsgedanke und Strafzweck

    Maßgebend sind vielmehr in erster Linie erzieherische Gesichtspunkte, und zwar auch dann, wenn eine Jugendstrafe - wie hier - wegen der Schwere der Schuld in Betracht kommt (BGHSt 15, 224 [226]; 16, 261 [263]; BGH NStZ 1982, 332 m. w. Nachw.; BGH NStZ-RR 1998, 285; BGH StV 1981, 26; BGH JR 1982, 432 mit Anm. Brunner; BGH bei Böhm NStZ 1994, 529; BGH StV 1996, 268; BGH NStZ-RR 1996, 120; Senat StV 1991, 426 f.; vgl. a. Dölling NStZ 1998, 39).

    Dem äußeren Unrechtsgehalt der Tat kommt daher keine selbständige Bedeutung zu; er ist nur insoweit von Belang, als er Schlüsse auf die innere Tatseite zuläßt (BGHSt 15, 224 [226]; 16, 261 [263]; BGH Beschl. v. 27.11.1995 - 1 StR 634/95; BGH bei Böhm NStZ 1995, 535, 536; BGH NStZ 1996, 496; BGH NStZ-RR 1996, 120; Senat StV 1991, 426 f.; vgl. a. Dölling NStZ 1998, 39).

  • AG Rudolstadt, 06.05.2019 - 462 Js 34108/18

    Jugendstrafverfahren: Anwendung von Jugendstrafrecht bei Sittlichkeitsdelikten

    Dabei ist im Jugendstrafrecht ein vom allgemeinen Strafrecht erheblich abweichender Maßstab anzuwenden und das Schwergewicht mehr auf die subjektiven und persönlichkeitsbegründeten Beziehungen des Täters zu seiner Tat als auf deren äußere Schwere zu legen (OLG Köln, StV 1991, 426, 427).
  • AG Rudolstadt, 11.05.2017 - 312 Js 23002/16

    Jugendstrafsache: Anwendbarkeit des Jugendstrafrechts bei Gewaltakt eines

    Dabei ist im Jugendstrafrecht ein vom allgemeinen Strafrecht erheblich abweichender Maßstab anzuwenden und das Schwergewicht mehr auf die subjektiven und persönlichkeitsbegründeten Beziehungen des Täters zu seiner Tat als auf deren äußere Schwere zu legen (OLG Köln, StV 1991, 426, 427).
  • AG Rudolstadt, 05.12.2013 - 781 Js 21801/13

    Jugendstrafverfahren wegen unerlaubter Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht

    Dabei ist im Jugendstrafrecht ein vom allgemeinen Strafrecht erheblich abweichender Maßstab anzuwenden und das Schwergewicht mehr auf die subjektiven und persönlichkeitsbegründeten Beziehungen des Täters zu seiner Tat als auf deren äußere Schwere zu legen (OLG Köln, StV 1991, 426, 427).
  • AG Rudolstadt, 04.09.2017 - 312 Js 40712/16

    Mehrere Straftaten eines Jugendlichen: Strafbemessung bei Einbeziehung eines

    Dabei ist im Jugendstrafrecht ein vom allgemeinen Strafrecht erheblich abweichender Maßstab anzuwenden und das Schwergewicht mehr auf die subjektiven und persönlichkeitsbegründeten Beziehungen des Täters zu seiner Tat als auf deren äußere Schwere zu legen (OLG Köln, StV 1991, 426, 427).
  • AG Rudolstadt, 02.07.2013 - 110 Js 14767/12

    Anwendung von Jugendstrafrecht: Mit bedingtem Schädigungsvorsatz verübter

    Dabei ist im Jugendstrafrecht ein vom allgemeinen Strafrecht erheblich abweichender Maßstab anzuwenden und das Schwergewicht mehr auf die subjektiven und persönlichkeitsbegründeten Beziehungen des Täters zu seiner Tat als auf deren äußere Schwere zu legen (OLG Köln, StV 1991, 426, 427).
  • OLG Köln, 24.08.1999 - Ss 215/99

    Erforderlichkeit der Prüfung des Vorliegens eines minder schweren Falles bei der

    Es kommt also mehr auf die subjektiven und persönlichkeitsbegründeten Beziehungen des Täters zu seiner Tat als auf deren äußeren Schwere an (vgl. BGH StV 1994, 598; NStZ 1998, 317, 318; Senatsentscheidung vom 22.03.1991 - Ss 372/90 = StV 1991, 426, 427 u. vom 07.05.1999 - Ss 177/99).
  • OLG Köln, 12.06.1992 - Ss 204/92

    Betäubungsmittelstrafrecht: Psychische Beihilfe zum unerlaubten Handeltreiben

    Die neu entscheidende Strafkammer wird bei der Rechtsfolgenentscheidung zu berücksichtigen haben, daß der Angeklagte durch Untersuchungshaft bereits die Wirkungen des Freiheitsentzugs verspürt hat (vgl. SenE vom 22. März 1991 - Ss 372/90 = StV 1991, 426, 427).
  • OLG Köln, 30.08.1996 - Ss 414/96
    Für die Entscheidungen, ob "wegen der Schwere der Schuld" Jugendstrafe verhängt werden soll (§ 17 Abs. 2 JGG) und wie sie im einzelnen Fall zu bemessen ist (§ 18 JGG), sind in erster Linie das Wohl des Jugendlichen und damit vorrangig der Erziehungsgedanke maßgebend (vgl. BGH bei Böhm NStZ 1995, 536; Senat StV 1991, 426; SenE vom 20.12.1995 -Ss 470/95-), wobei dem äußeren Unrechtsgehalt der Tat (nur) insoweit Bedeutung zukommt, als aus ihm Schlüsse auf das Persönlichkeitsbild des Täters und die Schuldhöhe gezogen werden können (BGH a.a.O.).
  • AG Rudolstadt, 21.02.2012 - 771 Js 32122/11

    Betäubungsmittel - unerlaubte Einfuhr in Mittäterschaft und Beihilfe zum

    Dabei ist im Jugendstrafrecht ein vom allgemeinen Strafrecht erheblich abweichender Maßstab anzuwenden und das Schwergewicht mehr auf die subjektiven und persönlichkeitsbegründeten Beziehungen des Täters zu seiner Tat als auf deren äußere Schwere zu legen (OLG Köln, StV 1991, 426, 427).
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